Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Stand Januar 2020
Verkaufs-und Lieferkonditionen
Allgemein
Folgende Bedingungen sind integrierter Bestandsteil unserer Angebote und Vertragsabschlüsse. Die AEB (Allgemeine Einkaufsbedingungen) des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Als Lieferbedingung gelten die Incoterms, neueste Ausgabe.
1 Angebote
Unsere Angebote verstehen sich immer, Zwischenverkauf vorbehalten als freibleibend und vorbehaltlich Eigenbelieferung. Eine Lieferverpflichtung unsererseits entsteht erst durch unsere schriftliche Verkaufsbestätigung.
2 Berechnung
Massgebend für die Berechnung des Kaufpreises, sind die am Tage der Verladung oder Auslieferung gültigen Preise. Fall sich unsere Preise zwischen Vertragsabschluss und Verladung/Auslieferung erhöhen, ist der Käufer, innerhalb von 5 Arbeitstagen berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Käufer ist verpflichtet, sein Kaufverzicht schriftlich an Purple Mask innerhalb oben festgelegter Frist zu melden.
Die Berechnung des Kaufpreises erfolgt nach den, am Ort der Verladung oder Auslieferung festgestellten Mengen/Gewichte/ Einheiten.
2A Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert beträgt CHF 30.-- - darunter kann nicht bestellt werden!
3 Zahlung
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, sind unsere Zahlungsbedingungen mit Vorauskasse oder mit Akkreditiv, (unwiderruflich und bestätigt), oder in Bar bei Auslieferung.
Purple Mask behält sich das Recht vor, mit dem Käufer auch andere Zahlungsbedingungen zu vereinbaren. In diesem Falle gerät der Käufer, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist, in Zahlungs-rund Zinsverzug. Purple Mask ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% des jeweiligen Rechnungsbetrages geltend zu machen.
Zahlungsverzug bedingt die sofortige, gleichzeitige Zahlungsfälligkeit sämtlicher offener Forderungen, welche Purple Mask in diesem Zeitpunkt beim Käufer hat.
4 Zahlungseingang / Akkreditiv-Eingang
Der Zahlungseingang gilt als bewirkt, wenn der Betrag auf unser Konto verfügbar ist. Unsere Verkaufsbestätigung wird ausgestellt, nach Erhalt und Akzeptierung des Zahlungseinganges oder Akkreditivs.
5 Verrechnung/Gegenansprüche
Purple Mask akzeptiert keine Verrechnung der Verkaufsrechnung mit anderen beim Käufer vorliegenden unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Ferner ist jegliche Leistungsverweigerung oder Zurückbehaltungsrecht seitens des Käufers ausgeschlossen.
6 Lieferpflicht
Purple Mask ist berechtigt Teillieferungen zu tätigen. Eine Lieferung von +-10% der vertraglich vereinbarten Menge oder Einheit ist zulässig.
Liefertermin sofort , berechtigt Purple Mask die Lieferung innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen.
7 Transport-Gefahr//Versicherung
Die Gefahr der Lieferung geht auf dem Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder die Ware dem Käufer übergeben worden ist. Der Käufer haftet für die Gefahr vom Moment der Übergabe am Spediteur oder bei Abholung durch den Käufer an und hat das Risiko selbst zu versichern. Dies ist auch gültig, wenn Purple Mask die Auslieferung ausführt und entsprechend das Risiko versichert.
8 Verwendung der Produkte/ Eigenverbrauch.
Soweit keine andere Vereinbarungen vorliegen, sind die Waren von Purple Mask für die eigene Verarbeitung oder den eigenen Konsum, seitens des Käufers vorgesehen.
Bei Miete, ist die vertraglich gemietete Ware ausschliesslich für den Eigengebrauch des Mieters vorgesehen.
8 A Miete
A1 Es gelten im allgemeinen die Miet-& Verkaufsbedingungen laut Schweizerischem Obligationenrecht ( OR) inkl. der Produkte-Haftung
A2 Purple Mask lehnt jede Verantwortung ab, für Schäden welche der Mieter, mit den von Purple Mask gemieteten Produkte, an sich selbst, an Dritte oder an die Umwelt verursacht.
A2A Der Mieter/Käufer bestätigt, bei Transport von gemieteten Gasen/Gasflaschen, mit eigenem Fahrzeug, die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR 17.4.85) zu beachten
A2B SDR Klassifizierung des Transportgutes Klasse 2 Ziffer 1-14
Purple Mask lehnt jede Haftung und Verantwortung ab, für Schäden jeglicher Art, welche der Mieter an sich selbst, an Dritte, an die Umwelt verursacht.
A3 Sämtliche Produkte, welche von Purple Mask gemietet werden, sind für den Eigengebrauch bestimmt und dürfen, bei Fehlen einer ausdrücklichen Ermächtigung seitens Purple Mask, nicht an Dritte weitervermietet, weitergegeben oder weiter veräussert werden.
A3A Das Personal von Purple Mask, hat die strikte Anweisung, Gasflaschen, nur nach schriftlicher Akzeptierung des Mietvertrages und der darin enthaltenen Bedingungen seitens des Mieters, auszuhändigen
A4 Die Lieferbedingungen lauten ab Lager ( Incoterms = ex Works) Der Mieter übernimmt ab Lager jede Verantwortung für Transport, Lagerung Anwendung der Produkte und haftet für sämtliche an sich selbst, an Dritte, an die Umwelt verursachte Schäden
A5 Für reservierte Produkte, müssen bei Vertragsabschluss 50% der Mietkosten bezahlt werden. Durch die Annahme der Reservierung, verpflichtet sich Purple Mask, die Ware zum reservierten Termin für den Mieter bereit zu halten.
Sollte der Mieter den vertraglich festgelegten Termin der Reservierung nicht einhalten und die Ware nicht im Empfang nehmen, so entfällt das Recht des Mieters auf jeglicher bereits geleisteten Zahlung.
A5A Das gemietete Produkt ist, bei Fehlen anderer Vereinbarungen, nur am Tag der Aushändigung zu benutzen und spätestens innerhalb des darauf folgenden Tages an Purple Mask zurück zu liefern.
Das gemietete Produkt ist für eine einmalige Benutzung bestimmt.
Bei einer 2. Benutzung werden zusätzliche 50% der Mietkosten berechnet, bei einer 3. Benutzung, weitere, zusätzlich 20% der Mietkosten berechnet.
A6A Der Mieter/Käufer ist verpflichtet, bei Entgegennahme der Produkte
Die Mietbedingungen zu akzeptieren und zu einen Mietvertrag zu unterzeichnen.
A5B Bei Gas-Lieferung, wird die volle, vertraglich festgelegte Menge berechnet und vom Käufer bezahlt.
Dies trifft auf jeden Fall auch in Kraft, wenn der Käufer die bestellte Menge nur teilweise verwendet hat.
Rückgabe der Behälter und Zubehör, laut vertraglicher Vereinbarung jedoch spätestens innerhalb von 3 Kalendertage. Ab 4. Kalendertag wird eine zusätzliche Tagesmiete von Chf : 2.— pro Tag erhoben.
9 Lieferungshindernisse
Purple Mask ist von der Lieferverpflichtung für die Dauer und in Umfang der Störung, in folgenden Fällen befreit:
Krieg, Streik, Rohstoff-Mangel, Energie-Mangel, Betriebs-und Verkehrsstörungen, höhere Gewalt( Force majeure), Natur-Katastrophen. Falls die Störung die Dauer von 60 Kalendertage überschreitet, ist der Verkäufer und/oder der Käufer berechtigt zum Vertragsrücktritt berechtigt, gegen schriftliche Meldung und Begründung des Rücktritts.
Sämtliche erwiesene, oben beschriebene Lieferungshindernisse, befreien den Verkäufer von Ersatzleistung jeglicher Art.
10 Eigenprüfung der Ware
Die Lieferung von Purple Mask erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, befreien jedoch den Käufer nicht ,von der Eigenprüfung der Ware um die Eignung für eine weitere Verwendung der Ware zu bestimmen.
Etwaige Abweichungen der Lieferung von der vertraglichen Beschreibung, müssen an Purple Mask, schriftlich, innerhalb 5 Arbeitstage nach Lieferungsdatum, gemeldet werden.
Eine oder mehrere Abweichungen von der vertraglichen Beschreibung, berechtigen den Käufer nicht, fällige Zahlungen zurück zu behalten oder weitere Liferungen zu verweigern
11 Mängel
Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen, hat der Käufer das Recht, die beanstandete Ware, im Originalen, unveränderten Zustand wie geliefert und in der gleiche Lieferverpackung, dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen.
Purple Mask ist berechtigt, im Falle einer Rüge, auch wenn die Rüge nur auf eine Teilmenge der Lieferung beschränkt ist, die ganze Lieferung, vom Käufer wieder zur Verfügung zu erhalten.
Die erwiesene und berechtige Feststellung von versteckten Mängel, hat der Käufer sofort nach Entdeckung, jedoch spätestens nach 180 Kalendertage am Verkäufer schriftlich zu melden.
Auf Ware, welche vertragsgemäss als, Nicht-Standard, Restposten, bezeichnet wird, hat der Käufer kein Anspruch auf Gewährleistungsrechte.
12 Schadenersatz
Vertragliche und ausservertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, aus leicht fahrlässiger Pflichtverletzung seitens Purple Mask oder dessen Angestellte sind ausgeschlossen.
Unsere Haftung beschränkt sich auf jeden Fall maximal auf den vom Purple Mask berechneten Verkaufspreis der Lieferung.
13 Eigentum
Sämtliche, an einem Käufer, von Purple Mask gelieferte Waren, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum von Purple Mask
Der Käufer ist verpflichtet, diese Ware zur Verfügung von Purple Mask zu halten und ist nicht berechtigt diese Ware an Dritte zu veräussern
Der Käufer tritt entsprechende Forderungen an Dritte automatisch ab, im Wert der offenen Forderungen von Purple Mask.
Bei Zahlungsverzug des Käufers, auch bei bereits geleisteten Teilzahlungen, ist Purple Mask berechtigt, ohne jegliche Frist die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware vom Käufer zu verlangen zu verlangen
14 Patente
Der Käufer hat die, in seinem Land gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und Schutzrechte oder Patente Dritter zu beachten.
15 Erfüllungsort: Affoltern am Albis, Schweiz
Gerichtsstand: Affoltern am Albis, Schweiz
Es gilt das Recht der Schweiz ( Schweizerische Eidgenossenschaft)
Übereinkommen der U.N/Vereinten Nationen (Uncitral) über die Verträge über den internationalen Warenkauf, sind ausgeschlossen.
Purple Mask ist berechtigt, bekannt gewordene Daten der Käufer, mit elektronischen Medien zu speichern und für geschäftliche Zwecke zu verwenden.
Wenn eine oder mehrere Bedingungen dieser AGB, sich ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so berührt die in keiner Weise die Wirksamkeit und Gültigkeit der Bedingungen.
Purple Mask , Mai 2012
Purple Mask +41 44.761.96.59 purplemask@bluewin.ch